» Christine Haager geht zu LGP
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» Volksanwaltschaft startet neues Internetportal Die Volksanwaltschaft präsentiert sich neu. "Mit dem Onlinegang der neuen Website der österreichischen Volksanwaltschaft wurde erstmals in der Geschichte der Volksanwaltschaft eine starke Marke geschaffen", so der Geschäftsführer der Braintrust GmbH, Thomas Stern. |
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» Invent hat neue Website "Invent", die Zeitschrift für geistiges Eigentum, welche in enger Kooperation zwischen dem Österreichischen Patentamt und dem BMVIT vom Bohmann-Verlag herausgegeben wird, hat nun auch eine eigene Internetseite. |
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» Jabloner verstärkt LPG
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» Apfel versus Ei: Apple erwirkt einstweilige Verfügung gegen Eierbecher von koziol Eine kuriose einstweilige Verfügung beschäftigte das Hamburger Oberlandesgericht: Der Internet-Gigant Apple sagte einem Eierbecher der koziol "ideas for friends GmbH" aus Erbach im Odenwald den Kampf an. Der Grund: Der Eierbecher wurde "eiPOTT" benannt und stelle offenbar eine gravierende Gefahr für Apples "iPod" dar. |
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» Anleitung des EuGH zur Verwechslungsgefahr-Beurteilung bei bekannten Namen Die Prominente Barbara Becker, Ex-Ehefrau des Tennisspielers, möchte derzeit die EU-Marke "Barbara Becker" u. a. für "Schallplatten" und "Computer" durchsetzen. Der Inhaber der Wortmarke "BECKER", die ebenfalls für entsprechende Waren geschützt ist, widersprach. |
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» Wettbewerbsstart für Jahrbuch der Werbung Dem Grünen folgt das Blaue, zumindest beim Jahrbuch der Werbung! Im eisblauen Gewand startet auch der gleichnamige Wettbewerb für den 48. Band des Standardwerks der Kommunikationsbranche. Vom 1. September bis 11. Oktober läuft die Einreichungsfrist für alle Agenturen und Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum, die im Jahrbuch der Werbung 2011 veröffentlicht werden möchten und sich darüber hinaus mit ihren besten Arbeiten für ein "Megaphon", die höchste Auszeichnung des Jahrbuchs der Werbung, bewerben wollen. |
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» Hochladen von Fotos in Social Networks Ein Nutzer hatte bei Facebook ein Bild eingestellt, ohne von der ihm eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Verwendung seiner Daten durch Suchmaschinen zu sperren. Die AGB des Social Network sehen ausdrücklich vor, dass sich der Nutzer gerade mit der Veröffentlichung von Inhalten in anderen Medien einverstanden erklärt; – es sei denn, dass er von der ihm eingeräumten Option Gebrauch gemacht hat, seine Daten durch Suchmaschinen zu indizieren oder ganz zu unterbinden. |
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» Google aktualisiert Markenrichtlinie
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