Apfel versus Ei: Apple erwirkt einstweilige Verfügung gegen Eierbecher von koziol

Eine kuriose einstweilige Verfügung beschäftigte das Hamburger Oberlandesgericht: Der Internet-Gigant Apple sagte einem Eier­becher der ko­ziol "ideas for friends GmbH" aus Erbach im Odenwald den Kampf an. Der Grund: Der Eier­becher wurde "eiPOTT" benannt und stelle offenbar eine gravierende Gefahr für Apples "iPod" dar.
Seit 2009 ist der Eierbecher ­"eiPOTT" des Aschaffenburger Designers Michael Neubauer/qed-Design bei koziol im Sortiment. Nachdem es Apple Inc. nicht gelungen war, die Herstellung und den Vertrieb des Produktes generell zu verbieten, hat der Konzern es im dritten Anlauf geschafft, eine einstweilige Verfügung gegen die Verwendung des Namens "eiPOTT" für den Eierbecher zu erwirken (Hanseatisches Oberlandesgericht, Aktenzeichen: 5 W 84/10).
Die Richter begründen dies damit, dass es zwar "angesichts des weiteren Abstandes zwischen den betroffenen Waren wohl nicht davon ausgegangen werden" könne, dass koziol die Wertschätzung der Apple-Produkte für sich ausnutze, allerdings widerspräche die Benutzung der fremden Marke den "anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel", eine Unterscheidungskraft in unerlaubter Weise auszubeuten.
Die Richter gestehen der Namensgebung zwar zu, sie sei "eine witzige Idee (...). Eine humorvolle oder parodistische Auseinandersetzung (...) vermag der Senat aber nicht erkennen". Daher könne man den Aspekt der Kunstfreiheit nicht gelten lassen.
Bemerkenswert: Apple hat die Wortmarke "IPOD" nicht nur für MP3-Spieler und Co., sondern auch für "Geräte und Behälter für Haushalt und Küche" schützen lassen.
Wenn koziol zuwider handelt, droht der Odenwälder Firma ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro. Damit dies nicht der Fall ist, hat der Familienbetrieb angekündigt, den Eierbecher künftig "Pott" zu nennen.
• www.koziol.de / rundy

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